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Das Gebiet von Zanzibar.

Bericht von Oberst-Lieutenant C. P. Rigby, Brit. Konsul und Agenten zu Zanzibar 1).

1. Grenzen. Die Besitzungen des Sultans von Zanzibar umfassen den ganzen Theil der Ostküste Afrika's zwischen Magadosha in ungefähr 2° N. Br. und Kap Delgado in 10° 42' S. Br.; sie werden im Norden von unabhängigen Somal- und Galla-Stämmen und im Süden von den Portugiesischen Besitzungen unter dem General-Gouverneur von Mozambique begrenzt. Die Länge der unter der Herrschaft von Zanzibar stehenden Küstenstrecke beträgt 1100 Engl. Meilen. Auch gehören die Inseln Zanzibar, Pemba und Monfea zu der Herrschaft. Das Gebiet auf dem Festlande hat nach dem Inneren zu keine bestimmte Grenze, da es hauptsächlich von heidnischen Stämmen bewohnt wird, welche keine Abgaben zahlen und in einiger Entfernung von der Küste die Autorität des Sultans. nur dann anerkennen, wenn es in ihrem eigenen Interesse liegt.

2. Die Küste des Festlandes nennen die Araber,,El Sowahil" und die Bewohner ohne Unterschied der Stämme ,,Sowahili", d. i. Bewohner der Küste, von dem Arabischen Worte,,sahil", Seeküste, abgeleitet. Zanzibar gegenüber und nördlich bis Mombasa heisst die Küste,,Marima" ein Afrikanisches Wort, welches ,,die Küste" bedeutet. Von Brava bis Magadosha heisst sie,,El Benadir" oder ,,die Häfen" und südlich von Zanzibar bis Kilwa „Mungao".

3. Die Insel Zanzibar, von den Afrikanern „Ungujo" genannt, die wichtigste Besitzung des Sultans und der Sitz der Regierung, liegt 20-30 Engl. Meilen von der Afrikanischen Küste, an welcher sie sich in der Richtung von NO. nach SW. erstreckt; sie ist ungefähr 48 Engl. Meilen lang und 15 bis 30 Meilen breit. Die nördliche Spitze der Insel,,,Ugoowy" genannt, liegt in 5° 42' S. Br. und 39° 15' Östl. L.; die südliche Spitze der Insel,,,Ras Kizamkaz" genannt, liegt in 6° 27' S. Br. und 39° 27' Ö. L. v. Gr. Die Karten von Owen über diesen Theil der Afrikanischen Küste sind unrichtig, da sie sich 5 Meilen weiter östlich ausdehnt, als in denselben angegeben ist. Die Kompass-Missweisung betrug bei Zanzibar im Jahre 1857 11° 7' West.

4. Der Kanal zwischen der Insel Zanzibar und dem Festland hat für die grössten Schiffe hinreichende Tiefe; obgleich in demselben viele kleine Inseln, so wie zahlreiche Untiefen und Sandbänke liegen, so kann man doch alle

1) Der Bericht, dessen vollständige Übersetzung wir hier geben, datirt vom 1. Juli 1860 und ist kürzlich veröffentlicht worden unter dem Titel:,,Selections from the records of the Bombay Government. No. LIX. New Series. Report on the Zanzibar Dominions, by Lieutenant Colonel C. P. Rigby, Bombay Army, H. Majesty's Consul and British Agent at Zanzibar. Bombay, printed at the Education Society's Press, Byculla, 1861." Da das Gebiet von Zanzibar neuerdings eine Hauptbasis für Expeditionen nach Inner-Afrika bildet, so besitzt diese Arbeit ein besonderes Interesse. A. P.

Petermann's Geogr. Mittheilungen. 1861, Heft VII.

Gefahren dadurch meiden, dass man sich nahe an der Insel hält, wo auch allenthalben gute Ankerplätze sind. Auf der Ostseite der Insel findet sich keine Stelle zum Ankern, da sich von derselben auf beträchtliche Entfernung Riffe erstrecken.

5. Beschreibung von Zanzibar. Die Insel Zanzibar umfasst ein Areal von ungefähr 400.000 Acres und es ist der Boden an den meisten Stellen von ausserordentlicher Fruchtbarkeit. Von Wäldern und Plantagen bedeckt und durch die häufigen Regenschauer beständig grün erhalten. gewährt sie überall einen prächtigen Anblick. Gegen die Küste hin ist die Insel niedrig und der Boden leicht und sandig, doch erhebt sich derselbe 2 bis 3 Engl. Meilen von dem Meer in sanften Anschwellungen bis zu einer Höhe von 3- bis 400 Fuss. Die Abhänge sind bewachsen mit Gewürznelken und Orangen; Reis, Zuckerrohr, Cassava oder Maniok, Jowari u. s. w. werden in den Ebenen und Thälern gebaut, welche kleine Flüsse reichlich bewässern, die zu allen Jahreszeiten Wasser führen und Stadt wie Schiffe hinreichend mit gutem Wasser versorgen.

Im Inneren der Insel ist der Boden sehr verschieden; an manchen Stellen besteht er aus einem fetten schwarzen Lehm, welcher sich aus zersetzten Pflanzenstoffen gebildet hat, an anderen aus einem zähen Thone von hellrother Farbe. Dieser letztere Boden ist am fruchtbarsten und wird gewöhnlich zu Gewürznelken - Pflanzungen benutzt. Von der See aus gewährt die Insel den Anblick eines ununterbrochenen Waldes von Kokos-, Mango- und anderen Bäumen, dessen Hintergrund die Nelken-Pflanzungen auf den Anhöhen bilden, jedoch ist die Insel nach allen Richtungen von Wegen und grünen Pfaden durchschnitten, welche eine endlose Abwechselung von Reit- und Spaziergängen bieten. Die Landhäuser der Arabischen Grundbesitzer und die Hütten ihrer Sklaven liegen dicht gestreut auf der Oberfläche, umgeben von Gärten und Feldern. Die Hecken werden aus Lorbeeren, wilden Orangen, Limonen und anderen immergrünen Gewächsen gezogen und sind mit blühenden Rankengewächsen, namentlich mit Varietäten von Jasmin und wilden Erbsen, überwachsen; auch trifft man Ananas von bedeutender Grösse überall wild. Auf manchen Strecken findet man lichte Stellen wellenförmiger Wiesen von parkähnlichem Aussehen, mit riesigen MangoBäumen besetzt, und in der kalten Jahreszeit giebt es dort eine Menge Erdschwämme. Die Teiche sind mit Binsen und weissen und blauen Lilien bedeckt, und die Luft ist durch die Blüthen der Mango- und Nelken-Bäume mit Wohlgerüchen geschwängert. Die untere Erdschicht besteht überall aus Korallen und es ist ausser der Korallen-Formation nirgends ein Stein zu finden.

6. Flüsse, Aquädukte.

Die Insel besitzt zwar keine

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fliessenden Gewässer von angemessener Grösse, um den Namen Flüsse zu verdienen, aber zahlreiche Bäche durchfliessen die grünen Thäler und werden an vielen Stellen durch Aquädukte in die Gärten und Landhäuser der Araber geleitet. Zwei Bäche fliessen durch Aquädukte nördlich vom Hafen in die See; der nächste, zu Nitonay, ungefähr 3 Engl. Meilen vom Ankerplatz, ist seit dem Tode des vorigen Imam vernachlässigt und sein Wasser wird jetzt von den Sklaven verunreinigt, denen gestattet ist, Kleider, Pflanzen u. s. w. darin zu waschen. Der andere, zu Bububu, ungefähr 6 Engl. Meilen nördlich vom Hafen, liefert eine hinreichende Menge guten Wassers zu allen Jahreszeiten; bei Fluth können Boote unter die Mündung des Aquädukts fahren, wo sich das Wasser in die See ergiesst, und ihre Fässer ohne Aufenthalt füllen. Vor Erbauung dieser Aquädukte pflegten die Schiffe sich Wasser aus trüben Quellen in der Nähe der Stadt zu verschaffen, dessen Genuss die Ruhr und andere Krankheiten verursachte. Man schrieb dieselben dem Klima zu, welches dadurch einen üblen Ruf erlangt hat, durch spätere Erfahrungen hat man diess aber als Irrthum erkannt.

7. Bevölkerung. Da keinerlei amtliche Tabellen über die Bevölkerung des Gebiets von Zanzibar geführt werden, so ist es nicht möglich, die Zahl derselben auch nur mit einiger Sicherheit anzugeben. Man schätzt die Bevölkerung der Insel Zanzibar auf ungefähr 250.000 Seelen. Die Stadt Zanzibar hat ungefähr 60.000 Einwohner und während des NO.-Monsun kommen zu der permanenten Einwohnerschaft wahrscheinlich noch 30- bis 40.000 Fremde hinzu. Während der letzten Jahre hat sich die Bevölkerung der Stadt schnell vermehrt, so dass ganz neue Stadttheile erstanden. Die Bevölkerung ist sehr gemischt, der Kern sind die Arabischen Grundbesitzer, welche eine Art Aristokratie bilden, grosse Pflanzungen und viele Sklaven besitzen. Auch trifft man daselbst eine zahlreiche Mischlings-Race, Nachkommen von Arabern und Afrikanischen Frauen, von denen viele intelligent und unternehmend und frei von der Bigotterie und den religiösen Vorurtheilen der Araber sind, im Allgemeinen sind sie jedoch unehrlich und charakterlos. Die Zahl der in Zanzibar ansässigen Eingebornen von den Komorischen Inseln beträgt ungefähr 4000. Sie sind eine fleissige, intelligente Race, haben eine hellere Haut und angenehmere Gesichtszüge als die Sowahili oder andere Afrikanische Racen. Sie sind brav und fleissig und geben gute Dienstboten ab. Auch viele Eingeborne von der Westküste Madagaskars haben sich zu Zanzibar angesiedelt. Eben so kommt eine bedeutende Anzahl Araber von der Küste von Hadramaut dahin, um als Lastträger und Kärrner zu dienen; sie sind geduldige, fleissige Leute und verrichten fast alle Arbeiten im Hafen beim Löschen und Laden von Gütern. Zahlreich sind auch die Araber von der Küste von Oman,,,Suris" genannt; sie sind eine lästige, unruhige, diebische Race, stets zu Unfug bereit, ausserdem unfläthig, schmutzig, hässlich und äusserst feig. Kaum fängt der NO.-Monsun an zu wehen um die Mitte November da kommen diese Schurken bei Tausenden in ihren Booten von der Arabischen Küste herübergeeilt und bringen gesalzenen Haifisch in halb verdorbenem Zustande zum Verkauf; ganze Haufen hiervon werden gelandet und mitten in der Stadt auf offenen Plätzen ge

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lagert, wo die Luft durch den faulen Geruch verpestet wird. Mit dem Beginn des SW.-Monsun ungefähr im April eilen diese Araber nach Norden zurück und ehe sie die Afrikanische Küste verlassen, stehlen sie Männer, Frauen und Kinder und führen sie nach dem Persischen Golf zum Verkauf. Begegnen sie einem Kriegsschiffe, so nehmen sie keinen Anstand, ihre unglücklichen Opfer über Bord zu werfen, um ihre Boote vor Wegnahme zu retten. 8. Ansiedler aus Indien. Die Zahl der Eingebornen aus Indien, welche sich in dem Zanzibar-Gebiet aufhalten, beträgt zwischen 5- und 6000 und wächst noch alljährlich an. Es sind hauptsächlich Banianen von Kutsch und Jamnuggur und Khojas und Bhoras muhammedanische Sekten von Kutsch, Surat und Bombay. Fast alle Läden in den Bazars von Zanzibar gehören ihnen und beinahe der ganze auswärtige Handel des Hafens geht durch ihre Hände. Sie ziehen nach und nach den ganzen Wohlstand und alles Eigenthum der Insel an sich, die Araber dagegen verarmen bei ihrer Trägheit und Unredlichkeit. Banianen sind in bedeutender Anzahl in allen Städten und Dörfern der Festlandsküste wie auch zu Mozambique und in anderen Portugiesischen Niederlassungen etablirt; die Khojas und Bhoras haben an der Westküste von Madagaskar und in den Französischen Kolonien Nossi-Bé und Mayotta Niederlassungen. Die Banianen bringen niemals ihre Familien oder Frauen aus Indien mit, sie behalten vielmehr stets die Rückkehr in ihr Vaterland, sobald sie ihr Auskommen sich verschafft haben, im Auge; die Khojas und Bhoras, ein sehr haushälterisches und betriebsames Volk, bringen dagegen ihre Weiber und Kinder mit und siedeln sich bleibend an.

Vor Kurzem ist ein neuer Stadttheil entstanden, der sich rasch vergrössert und nur von diesen Indischen Muhammedanern bewohnt wird; gewöhnlich bringt jedes Bugalow von Kutsch eine Anzahl Khoja-Familien als Ansiedler. Nicht ein einziger Armenier oder Jude wohnt in Zanzibar und von Persern nur ungefähr ein Dutzend. Mehrere Läden wurden kürzlich von Portugiesen aus Goa errichtet, auch giebt es einen Parsen hier, welcher die Funktionen eines Doktors, Zinnarbeiters und Vergolders zugleich ausübt. 9. Sprache. Die gewöhnliche Sprache in den Gebieten von Zanzibar ist die ,,Kisuaheli", von den Afrikanern,,Maneno Ungoja" genannt; sie gehört zu der grossen Süd-Afrikanischen Sprachenfamilie, wovon Dialekte in einem grossen Theile des östlichen Afrika von der Grenze

des Galla- und Somali-Landes in etwa 3° N. Br. bis süd

lich zum Zambesi-Flusse gesprochen werden. Sie ist weich und wohlklingend, ohne Kehllaute und von den Regeln des Wohlklanges so geleitet, dass die meisten Unregelmässigkeiten in ihrem grammatikalischen Bau auf den Wunsch zurückgeführt werden können, jegliche Rauhheit in der Aussprache zu vermeiden; mit den Sprachen der Abessinier, Gallas oder Somali hat sie nicht die geringste Verwandtschaft. Sie ist nicht Schriftsprache, sondern die Arabischen Ansiedler bedienen sich beim Schreiben derselben der Arabischen Zeichen. Die Araber und die Indier, welche an der Küste oder auf Zanzibar geboren sind, kennen selten ihre Muttersprache und sprechen nur Kisuaheli". Das Arabische, welches von den besseren Klassen der Araber zu Zanzibar gesprochen wird, ist ein sehr korrumpirter Dialekt.

10. Die Erziehung steht auf der niedrigsten Stufe, einige alte Mullahs lehren die Knaben lesen und schreiben; sind diese im Stande, den Koran zu lesen und ihre täglichen Gebete zu wiederholen, so wird ihr Unterricht als vollendet betrachtet. Das Schulterblatt eines Ochsen oder eines Pferdes vertritt in den Schulen die Stelle einer Schiefertafel. Kein fremder Missionär hat bis jetzt versucht, in Zanzibar eine Schule zu errichten, obgleich sie vom Sultan und den wohlhabenden Indischen Kaufleuten mit Freuden unterstützt werden würde.

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11. Rechtspflege. In den Gebieten von Zanzibar existiren weder reguläre Civilgerichte noch irgend welche Gesetzbücher oder Regulative. In allen Civil-Streitigkeiten entscheidet der Cazi sofort, nachdem er beide Parteien gehört hat, nach den Bestimmungen des Koran; ein schriftliches Verfahren und Anwälte giebt es nicht. Diese Cazis sind aber gänzlich charakterlos, werden vom Volke durchaus nicht geachtet und Bestechung soll bei ihnen sehr gewöhnlich sein. Ich habe selbst den Cazi ertappt, wie er bei einer schamlosen Fälschung durch die Finger sah, und die Enthüllung der Sache schien keine Verwunderung zu erregen. Zur legalen Freigebung von Sklaven ist ein Certifikat des Cazi erforderlich. In allen Fällen besteht das Recht, sich direkt an den Sultan zu wenden, dessen Ausspruch entscheidend ist.

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12. Kriminal-Justiz. Alle Kriminalsachen werden in Zanzibar von dem Sultan selbst entschieden, zu welchem Zweck er in seinem öffentlichen Audienzzimmer täglich zwei Mal Sitzung hält, von allen seinen höchsten Beamten umgeben. Jeder Kläger hat freien Zutritt und die Entscheidung erfolgt sofort ohne irgend welches schriftliches Verfahren. Die Araber haben einen tiefen Widerwillen gegen das Schreiben, selbst über die wichtigsten Angelegenheiten nehmen sie keine Protokolle auf. Bei einem Mord dem einzigen Verbrechen, auf dem die Todesstrafe ruht wird der Verbrecher sofort, nachdem der Urtheilsspruch gefällt ist, hinausgeführt und hingerichtet, es sei denn, dass er sich mit der Familie der ermordeten Person durch Zahlung des Blutpreises vergleicht. Der ,,diyat" oder Blutpreis beträgt 800 Dollars, es ist jedoch der Wahl der Familie des Opfers überlassen, entweder diesen diyat anzunehmen oder auf der Hinrichtung des Mörders zu bestehen. Nur auf die direkte Aussage mehrerer Zeugen erfolgt die Verurtheilung, keine muthmassliche Zeugenaussage ist zulässig. Der Delinquent wird sofort nach der Verurtheilung zum Marktplatz abgeführt und mit dem Schwert enthauptet. In Fällen schwerer Körperverletzung wird der Angeklagte im Fort in Eisen gelegt, wenn er sich nicht mit der beschädigten Person über eine zu zahlende Geldstrafe vergleicht. Die Strafe für geringere Vergehen sind einige Stockschläge auf den Rücken; wenn Jemand wiederholter Räubereien überwiesen ist, wird er mit Verstümmelung der rechten Hand bestraft. Ein unbedeutender Diebstahl wird mit ein oder zwei Dutzend Stockschlägen auf den Rücken und die Brust bestraft. Geldstrafen werden für Vergehen niemals auferlegt, es sei denn als Entschädigung für die verletzte Person. Entlaufene und wieder eingefangene Sklaven werden mittelst eines eisernen Ringes um den Hals an eine schwere Kette befestigt und bleiben den ganzen Tag auf einem öffent

lichen Wege so lange an der Kette ausgestellt, bis sie von ihren Herren abgefordert und erlöst werden. Häufig werden 20 bis 30 Sklaven beiderlei Geschlechts und jeden Alters, darunter sogar kleine Mädchen, durch solche schwere eiserne Halsringe an Eine Kette befestigt ein grausamer, Schauder erregender Anblick, welcher von der gefühllosen Natur der Araber gegenüber den Leiden ihrer Sklaven zeugt. Schwere Verbrechen, oder vielleicht nur deren Entdeckung, sind sehr selten, denn während der drei letzten Jahre hat in Zanzibar nur eine einzige Hinrichtung Statt gefunden, und der Fall, dass ein Dieb verstümmelt wird, kommt ebenfalls sehr selten vor. Um Jemanden, der im Verdacht eines begangenen Verbrechens steht, zum Geständniss zu bringen, wendet man die barbarische Methode an, dass man ihn am Strande bis an den Hals eingräbt, so dass ihm die Fluth allmählich über den Kopf steigt. 13. Polizei. Eine geordnete Polizei besteht in keinem Theil des Zanzibar - Gebiets; die Beludschen- und Mekrani-Soldaten des Sultans werden dazu verwendet, um Verbrecher zu arretiren und die Ruhe aufrecht zu erhalten, sie patrouilliren des Nachts in den Strassen von Zanzibar und bewachen die Gefangenen im Fort. Man beschuldigt sie jedoch, und ich glaube mit Recht, dass sie die meisten vorkommenden Räubereien selbst begehen, und während sie verhüten sollen, dass die aus dem Norden kommenden Araber Sklaven und Kinder stehlen, weiss man, dass sie am eifrigsten bemüht sind, diesen Leuten gestohlene Sklaven und Kinder zuzuführen. Sie sind sämmtlich Erzmemmen und haben grosse Furcht vor den nördlichen PiratenStämmen.

14. Gefängnisse. Eigentliche Gefängnisse giebt es ebenfalls nicht, die Gefangenen werden in den Forts von Zanzibar, Kilwa, Mombasa und Lamu untergebracht. Die Haft wird nie auf eine bestimmte Zeitdauer festgesetzt, und wenn die Freunde eines Gefangenen einem Cazi oder einem einflussreichen Araber ein Geschenk von einigen Dollars machen, so wird er eiligst frei gelassen. Beide Geschlechter werden zusammengesperrt, den Gefangenen ist jede Nahrung gestattet, welche sie bezahlen können oder welche ihnen ihre Freunde bringen. Sie dürfen sich mit Jedem unterhalten, welcher in die Forts kommt, und mit den Wächtern Karten spielen. Ausser bei Solchen, welche wegen eines groben Verbrechens in Eisen liegen, ist die Haft von der mildesten Art. Es ist Gebrauch, dass sämmtliche Gefangene mit Ausnahme der wegen Hochverraths Eingekerkerten jedes Jahr am Eed Koorban frei gelassen werden.

15. Charakter der Araber von Zanzibar. Die Araber in Zanzibar, obgleich die herrschende Klasse, sind durchgehends sehr schmutzig, unwissend und bigot. Das milde Klima in Verbindung mit der Sitte, so viele Sklaven und schwarze Konkubinen zu halten, hat alle den Arabern gemeiniglich zugeschriebenen Tugenden, als männlichen Charakter, Energie und persönlichen Muth, vernichtet. Handel hat in den letzten Jahren bei ihnen den Geschmack an ausländischem Luxus geweckt, z. B. an hübschen Mobilien und Kleidern, kostbaren Spiegeln, Porzellan u. s. w., und hat somit den äusseren Anschein höherer Civilisation hervorgebracht, aber mit dem Sinn für Verschönerung und Luxus ist bei ihnen zugleich der Geschmack an geistigen

Der

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