darauf Bedacht genommen, dass dadurch wichtigere Capitel der Grammatik und der Literaturgeschichte, zumal der neueren classischen Periode, zur Erörterung gelangen, 2) Vortrag und Interpretation älterer und neuerer Sprachproben. Die Uebungen in den fremden Sprachen sind: 1) Uebersetzung aus der fremden Sprache in's Deutsche mit Uebung in der Interpretation, sowie Uebersetzung aus dem Deutschen in die fremde Sprache. 2) Bei den schriftlichen Uebungen wird besonders darauf Rücksicht genommen, auch in die Literatur der betreffenden Sprache einzuführen. 3) Bei den Uebungen in fremden Sprachen wird, so viel irgend möglich, nur die fremde Sprache selbst angewendet, Solchen Mitgliedern, welche es wünschen, soll am Gymnasium und an der Realschule in Tübingen, soweit es mit dem geordneten Gange des Unterrichts verträglich ist, Gelegenheit verschafft werden, theils an den Lectionen der Lehrer als Zuhörer Antheil zu nehmen, theils selbst auch von Zeit zu Zeit unter der Aufsicht der Vorsteher oder der Lehrer dieser Anstalten im Ertheilen von Unterricht sich zu üben. Das letztere indessen ist nur solchen gestattet, die mindestens ein Jahr lang den betreffenden Curs im Seminar mitgemacht haben. Die Mitglieder des Seminars sind theils ordentliche (active), theils Zuhörer (Auscultanten). Ordentliches Mitglied kann jeder auf der Universität studirende Lehramtscandidat werden. Andere Studenten können als ordentliche Mitglieder nur insoweit zugelassen werden, als dadurch der nächste Zweck des Seminars nicht beeinträchtigt wird. Dagegen steht es jedem Studenten frei, den Uebungen als Zuhörer beizuwohnen. Ebenso kann solchen, welche dem Kreise der Studenten nicht angehören, nach Massgabe des § 10 der Statuten für die Studirenden u. s. w. von 1859 vom Vorstande die Ermächtigung zum Besuche des Seminars als Zuhörer ertheilt werden. Jeder, der, als ordentliches Mitglied oder als Zuhörer, eintreten will, hat sich im Anfang des Semesters bei dem Vorstande und bei den Lehrern, deren Curse er mitzumachen gedenkt, persönlich anzumelden. Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, regelmässig bei den Uebungen zu erscheinen und im Fall einer Verhinderung sich womöglich voraus bei dem betreffenden Lehrer zu entschuldigen. Jedes ordentliche Mitglied soll in jedem Semester in jedem der besuchten Curse wenigstens einen wissenschaftlichen Aufsatz dem betreffenden Lehrer zur Revision übergeben. Die Wahl der Curse ist den Theilnehmern freigestellt. Doch soll in der Regel ein ordentliches Mitglied wenigstens zwei Curse im Semester mitmachen. Von jedem Theilnehmer wird erwartet, dass er wenigstens einen halbjährigen Curs im Deutschen mitmache oder schon durchgemacht habe. Die Theilnahme an sämmtlichen Uebungen ist für Lehramtscandidaten kostenfrei. Gegen beharrlich unfleissige oder sonst sich ungeeignet beweisende ordentliche Mitglieder kann nach Erschöpfung anderer Mittel Ausschliessung verhängt werden. Die Ausschliessung wird auf den Antrag der Lehrerschaft von dem akademischen Senate verfügt. Am Schlusse jedes Semesters werden von den Lehrern Zeugnisse über die einzelnen Theilnehmer gefertigt und dem akademischen Senate vorgelegt, bei den Zöglingen der theologischen Seminare überdies dem Vorstande der betreffenden Anstalt mitgetheilt. Auf Grund dieser Zeugnisse beantragt die Lehrerschaft jährlich beim akademischen Senat die Verleihung von Stipendien an würdige und bedürf tige Lehramtscandidaten, welche im verflossenen Studienjahre ordentliche Mitglieder gewesen sind. Ein Stipendium wird in der Regel nur an solche verliehen, die mehrere Curse mitmachen oder mitgemacht haben. Am Schlusse des Studienjahrs hat die Lehrerschaft dem akademischen Senate einen Hauptbericht über den Stand der Anstalt zu erstatten, welcher dem k. Ministerium des Kirchen- und Schulwesens vorgelegt wird. Die Leitung des Seminars führt unter der Aufsicht des akademischen Senates ein ordentlicher Lehrer desselben, der nach Vernehmung des akademischen Senates durch das k. Ministerium hierzu berufen wird. Alle wichtigeren Gegenstände, sowie alle diejenigen, auf deren collegialische Behandlung im einzelnen Falle einer der Lehrer anträgt, werden von der Lehrerschaft gemeinsam berathen, insbesondere Anträge auf Umgestaltung der Statuten, auf Fortbildung der Anstalt, die Einrichtung neuer Curse, ferner die Ertheilung von Stipendien und die Abfassung der den Behörden vorzulegenden Zeugnisse. Th. Gray's Elegie, auf einem Dorfkirchhofe geschrieben, und Th. Moore's Abendglocken. Zwei Uebersetzungen. Eine neue Uebersetzung der berühmten Gray'schen Elegie den vorhandenen hinzuzufügen, könnte ebenso überflüssig als bedenklich erscheinen; überflüssig, denn die Zahl, namentlich der Verdeutschungen, ist beträchtlich; bedenklich, denn unter den Uebersetzern befinden sich namhafte, und unter den Uebersetzungen gelungene und glückliche. Dennoch wage ich es, eine neue Uebersetzung zu rechtfertigen, denn erstlich kann keine Uebersetzung ein Original ganz wiedergeben, indem das Idiom selbst nahverwandter Sprachen, wie das des Deutschen und des Englischen, bedeutende Verschiedenheiten bietet. Der Eine wird hier, der Andere dort in der Nachahmung des Originals glücklich sein, während ihm andere Stellen minder gut gerathen. Es bleibt also der berechtigten Freiheit ästhetischer, philosophischer und poetischer Individualität ein grosser Spielraum übrig. Dies ist der zweite Grund, mit welchem man erneuerte Uebersetzungen von Meisterwerken entschuldigen kann, indem das Original beanspruchen darf, in den angegebenen Beziehungen erschöpft zu werden. Jene Elegie ist ein solches Juwel, das in tausend Farben spielt; sie ist durch ihren Gedankenreichthum und durch die würdevolle Ruhe des Ausdrucks eine in ihrer Art unübertroffene Dichtung. Bietet sie nicht in 32 Strophen Alles, was sich in vereinzelten Zügen in den, Young's Nachtgedanken nachgeahmten, Gräbern" des Freiherrn von Creuz, in einzelnen Gedichten Klopstock's, Hölty's, Schiller's, Mahlmann's, des Freiherrn v. Salis, Matthisson's u A. findet. Ein blosser Blick auf die Form der Uebersetzungen genügt, die Eigenthümlichkeit der Dichtung zu beweisen, um von dem Inhalt selbst ganz zu schweigen. Sollte man glauben, dass in drei Uebersetzungen, welche ich nachträglich verglichen habe, der bekannten Gotter'schen, der im 37. Bande des Archivs mitgetheilten Altmann'schen und der meinigen, sich nicht eine Strophe mit denselben Reimen wiederfindet? Und doch giebt der Text selbst, bei der nahen Verwandtschaft des Englischen mit dem Deutschen, hier und da scheinbar die Reime an die Hand! (gave, grave; land, hand.) Drittens und letztens will ich die Veröffentlichung meiner Uebersetzung noch mit Folgendem entschuldigen. Mancher Lehrer des Englischen, der mit seinen Schülern das Original gelesen hat, wünscht gewiss, denselben die Schönheiten des Gedichtes durch eine poetische Uebersetzung nachträglich noch näher zu bringen. In Ermangelung einer anderen oder, wenn sie ihm besser gefällt, kann er sich auch der folgenden bedienen. Elegie, geschrieben auf einem Landkirchhofe. Die Abendglocke tönt: der Tag erblich! Die Heerde windet brüllend sich durch's Feld, Der Landschaft Bild verzittert und entweicht Nur dass vom Thurm, der aus dem Epheu ragt, Dort, wo die Ulmen, wo der Eibenbaum Der frische Hauch der duft'gen Morgenluft, Wie sank das Korn vor ihrer Sichel Schnitt Verspotte, Ehrgeiz, nicht ihr stilles Glück, Der Ahnen Thaten und den Pomp der Macht, Ist's ihre Schuld, wenn die Erinnerung Ruft Urn' und Inschrift, ruft ein Bild von Stein Leicht ruht an diesem Fleck, den nichts verziert, Die Wissenschaft hat ihrem Aug' ihr Buch, Wie manche Perle ruhet ungeseh'n In ungemess'nen Meeres dunkler Gruft! Hier ruht ein Hampden wohl, der fest und gross, Der Menge Beifall lenken weis' im Rath, - Sie setzten Wahrheit offen über Lug O zolle," spricht mit roher Bildnerei Und schlechtem Reim ein Denkmal ohne Zier Nur Nam' und Jahr oft falsch das ist genug!- Wer der Vergessenheit zum Raube fällt, Im Brechen sucht das Herz der Lieben Spur, Wenn ein verwandter Geist einst Dich beklagt, Wohl sagt mit grauem Haupt ein Schäfer dann: „Ich sah ihn oft beim ersten Tagesgrau'n. Er eilt', im Thau, den Bergeshang hinan, --- Ein Tag erschien ich sah ihn nicht am Bach, Am dritten Tage wallt' ein düst'rer Zug Komm, Fremdling, lies! du kannst es ja - den Spruch Die Grabschrift. Hier ruht ein Jüngling in der Erde Schooss, Dem Ruhme und dem Reichthum unbekannt; Doch war sein Drang nach Wissen ernst und gross Das, was er sagt' und that, war wohlgemeint: Bei fremden Schmerzen hat er mitgeweint. Sein einz'ger Wunsch ein Freund ward ihm zu Theil. Lass seine Schwächen, seine Tugend ruh'n! Spür' ihnen nicht auch noch im Grabe nach. So wie er's hofft an seinem grossen Tag." Bei Gelegenheit der vorstehenden Publication will ich die folgende Uebertragung der „Evening Bells" von Moore mittheilen, da dies Gedicht einen verwandten Ton anschlägt, und da eine Uebersetzung, welche ich neulich fand, mich wenig befriedigte. Die meinige lautet: Zerbst. „O Abendglocken, Abendglockenklang! Die schönen Stunden schwanden längst dahin, Prof. Dr. Corte. |