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vorhandenen Linie der chinesischen Militairposten folgen. Von dem letzten Thurm, Chabindabaga genannt, ab, der im Jahre 1728 nach Abschluss des Vertrags von Kiachta errichtet wurde, läuft sie in südwestlicher Richtung nach dem See DsaiSang und von da nach dem im Süden des See's Issyk-Kul belegenen Gebirge, Tengri Chan oder Alatau der Kirghisen, oder auch Thian-Schan-Nan-Lu (südliche Zweige der himmlischen Berge) genannt, und längs dieses Gebirges bis nach den Besitzungen von Kokand.

Von den nachfolgenden Artikeln, welche sich auf die Handelsverhältnisse beider Nationen beziehen, und im preussischen Handelsarchiv 1861, S. 171 ff. ausführlicher mitgetheilt sind, wollen wir nur einige hervorheben.

Artikel IV. Auf der ganzen durch Artikel I. des gegenwärtigen Vertrages festgestellten Grenzlinie soll zwischen den Unterthanen beider Staaten freier und durch Abgaben nicht belasteter Tauschhandel stattfinden. Die Ortsbehörden an der Grenze haben diesem Handel und den Personen, welche denselben betreiben, besonderen Schutz zu gewähren. Zugleich werden die im zweiten Artikel des Vertrags von Aigun in Bezug auf den Handel getroffenen Bestimmungen hierdurch bestätigt.

Artikel V. Neben dem zu Kiachta bestehenden Handelsverkehr sollen die russischen Kaufleute sich ihres früheren Vorrechts erfreuen, von Kiachta in Handels-Angelegenheiten nach Peking zu gehen. (Die Britischen Unterthanen geniefsen nach der am 20. November 1860 zu Tien-Tsin publicirten Proklamation der Earls von Elgin und Kincardine, nicht dieses Vorrechtes, da ihnen nach §. 8 nicht gestattet ist, zu Handelszwecken die Hauptstadt Peking zu betreten). Auf dem Wege dahin steht es ihnen gleichermassen frei, in Urga und in Kalgan Handel zu treiben, ohne jedoch verpflichtet zu sein, daselbst Engros-Geschäfte zu etabliren. Die russische Regierung ist berechtigt, in Urga einen Konsul (LinTchi-Khuant) nebst Gefolge zu halten und für diesen Beamten daselbst auf ihre Kosten ein Wohnhaus zu bauen. Wegen der Anweisung eines Bauplatzes für dieses Gebäude, der Dimensionen desselben und der zu bewilligenden Weide wird man sich mit den Behörden von Urga verständigen. Ebenso sind die chinesischen Kaufleute, wenn sie es wünschen, berechtigt, sich nach Rufsland zu begeben, um dort Handel zu treiben. Die russischen Kaufleute haben das Recht, jederzeit in Handelsgeschäften in China zu reisen; jedoch ist ihnen verboten, sich in einer Zahl von mehr als 200 Personen gleichzeitig an demselben Orte zu versammeln; ferner müssen sie mit Erlaubnifsscheinen der russischen Grenzbehörde versehen sein, welche den Namen des Anführers der Karawane, die Zahl der Personen, aus denen sie besteht, und den Ort ihrer Bestimmung angeben. Während der Reise haben diese Kaufleute die Befugnifs, Alles was ihnen gefällt zu kaufen und zu verkaufen. Sie müssen alle Kosten ihrer Reise selbst tragen.

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Artikel VI. Versuchsweise wird der Handel zu Kachgar auf denselben Grundlagen wie zu Ili und Tarbagatai eröffnet. Die chinesische Regierung giebt in Kachgar ein Grundstück her, welches zur Erbauung einer Faktorei mit allen erforderlichen Gebäuden, z. B. Wohnhäusern, Waarenmagazinen, Kirche etc. ausreichend ist, ebenso einen Platz zum Kirchhof und einen Weidegrund, wie in Ili und Tabagatai. Dem Gouverneur des Bezirks von Kachgar sollen sofort die BeZeitschr. f.allg. Erdk. Neue Folge. Bd. X. 10

fehle wegen Abtretung der gedachten Grundstücke ertheilt werden. Die chinesische Regierung ist für Raubanfälle auf die zu Kachgar handeltreibenden russischen Kaufleute, im Falle solche Raubanfälle von Individuen, die von jenseits der chinesischen Wachtposten herkommen, verübt werden sollten, nicht verantwortlich.

Die Artikel VII bis XV enthalten die Bestimmungen darüber, dafs an den dem Handel geöffneten Orten die Russen in China, wie umgekehrt die Chinesen in Rufsland sich in voller Freiheit ihren Handelsgeschäften widmen können, ohne dafs die Dauer ihres Aufenthalts irgend welchen Beschränkungen unterläge. Russen wie Chinesen sind unter den besonderen Schutz der beiderseitigen Regierungen gestellt, und ist es zur Verhütung von Misshelligkeiten der russischen Regierung gestattet, in Kachgar und Urga Konsule zu ernennen, ebenso wie der chinesischen Regierung ein gleiches Recht für die Städte des russischen Reiches zusteht. Die Wohnungen dieser Konsule müssen aber in Gebäuden sein, die auf Kosten ihrer Regierung errichtet sind; Wohnungen bei den Landeseinwohnern zu halten ist ihnen jedoch verboten. Die amtlichen Beziehungen, welche früher nach den Tractaten von Nertschinsk und Kiachta nur zwischen dem Gouverneur von Kiachta mit den Behörden von Urga, und von dem General-Gouverneur von West-Sibirien mit der Bezirksverwaltung von Ili stattfinden durften, sind jetzt auch ausgedehnt auf die Militair-Gouverneure der Amur- Provinz und der Seeprovinz einerseits und den Tsian-Kun (Oberkommandanten) von He-Lung-Kiang und Kirin anderseits, sowie auf den Grenzkommissarius zu Kiachta und den Dsargutschei oder Pujucen. Die Verhandlungen der Militair-Gouverneure mit den Tsian-Kun sollen auf dem Fufse völliger Ranggleichheit geführt werden. In Fällen besonderer Wichtigkeit soll der General - Gouverneur von Ost-Sibirien berechtigt sein, sowohl mit dem höchsten Rathe (Kinn - Ki-Tschu), als mit dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Li-Tan-Yuen) in directem Schriftwechsel zu treten.

Von welcher Tragweite in politischer Hinsicht diese Abtretung der Seeküste von der unter den 141° O. L. belegenen Mündung des Amur bis zu der unter den 131° O. L. belegenen Mündung des Thu-Men-Kiang, sowie der für Russland jedenfalls höchst günstige Tractat sein dürfte, wird die Zukunft lehren. Das abgetretene Gebiet hat eine Länge von 180 Meilen und eine Breite von 20 bis 40 Meilen, jedenfalls eine treffliche Operations-Basis für Russland, mag dasselbe zu Gunsten China's oder gegen dasselbe einzuschreiten seinen Zwecken entsprechend finden. Nach den neuesten Berichten ist bereits in der Person des Oberst Ballusek ein Minister-Resident in Peking ernannt.

Die Besteigung des Fusi-Jama in Japan.

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Ueber die Besteigung dieses Vulkans finden wir nachstehenden Bericht des Herrn de Fonblanque, d. Kanagawa den 20. September 1860, in dem Bulletin de la Société de Géographie de Genève, T. I, p. 108 ff. Am 3. September 1860 brach der englische Consul in Japan, Herr Alcock, in Begleitung des Berichterstatters und einer kleinen Gesellschaft europäischer Offiziere und japanesischer Beamte von Jeddo auf. Der Weg führte anfangs längs des Meeresufers auf der breiten, wohl gepflasterten und mit Cedern und riesigen Weinstöcken besetzten

Strafse von Nagasaki. 45 Meilen von Jeddo, bei dem Dorfe Odawara verliefs man die Heerstrafse und wandte sich dem Innern des Landes zu. Nach einem achtstündigen Marsche gelangte man auf dem Gipfel des Nahoni - Gebirges, welches sich zwichen dem Fusi-Jama und dem Meere hinzieht. Ein klarer See, zwei Lieues lang und eine halbe Lieue breit, liegt hier in einer Höhe von 6000' über der Meeresfläche; von ihm behaupten die Japaner, dafs seine Tiefe unergründlich sei und ein böser Geist seine Fluthen bewohne. Eine Untersuchung seiner Tiefe war aber aus dem Grunde unmöglich, da keiner der Uferbewohner zu bewegen war, ein Boot behufs der Sondirung herzugeben. Jenseits dieses See's senkt sich der Weg bergab und am Abend des sechsten Tages nach der Abreise von Jeddo langte die Gesellschaft in dem Dorfe Muri-Jama am Fußse des Vulkans an. Hier hört die weltliche Macht auf und die Priesterherrschaft, welche den heiligen Berg unter ihrer Jurisdiction hat, beginnt. Zwei von diesen Priestern gesellten sich nun zu den Reisenden und verliefsen dieselben erst, nachdem sie auf der Heimkehr wohlbehalten dem heiligen Bezirk wieder den Rücken gekehrt hatten. Am folgenden Morgen führte ein Marsch von 2 Stunden nach Hashi - Mondo, von wo aus das eigentliche Steigen begann. Man liefs dort die Pferde zurück und auf Pilgerstäben gestützt, welche die Priester für die mässige Summe von 10 Centimes verkauften, stieg man einen steilen Felspfad hinan. Von halber zu halber Meile trifft man auf kleine, für die Pilger als Rastpunkte erbaute Hütten, in denen in den bekannten kleinen Tassen Thee gereicht wird. Bei acht solcher Hütten kam die Gesellschaft während eines sechsstündigen Steigens vorüber; bei der neunten Station wurde Halt gemacht, da der Tag sich bereits neigte; die scharfe Kälte aber, sowie die Insecten verhinderten die Reisenden, eine erquickende Nachtruhe zu halten. Der schwierigste Theil des Bergsteigens sollte aber erst am folgenden Tage auf dem letzten Drittel des Weges beginnen. War vorher der Weg nur steil und felsig gewesen, so hatte man jetzt über Massen von Lava, Schlacken und Asche hinwegzuschreiten, während die Dünne der Atmosphäre einigen aus der Gesellschaft höchst beschwerlich wurde. Anfangs sah man nur wenig Schnee, aber höher hinauf dehnten sich weite Schneefelder aus, und auf dem Gipfel, der nach einem mühevollen vierstündigen Steigen erreicht wurde, waren die Einsenkungen rings um den Tempel von dicken Eismassen gefüllt. Die Kälte war jedoch keinesweges so intensiv, wie man sich vorgestellt hatte, da das Thermometer 58° Fahrenheit während der Mittagsstunde im Schatten zeigte. Dieser Tempel des Fusi - Jama besteht in einer einfachen Hütte mit dem Bilde von Gottheiten und glänzenden Metallzierathen. Hier legen die Pilger ihre Opfergaben auf den Altar und die Priester heften ihnen zum Zeichen der vollbrachten Pilgerfahrt die Abbildungen einiger der Tempelgottheiten auf die Kleider. Diesen Bildern wird eine heilende Kraft, namentlich bei Hautkrankheiten zugeschrieben. Für einen Uzeboo (etwas weniger als zwei Franc) wurden die Kleider des Berichterstatters mit Abdrücken sämmtlicher Idole des Fusi-Jama bedeckt. Man besuchte hierauf den erloschenen Krater, welcher fast eine Lieue im Umfang und 1800 Fufs in der Tiefe mifst. Seit mehr als drei Jahrhunderten ist derselbe aufser Thätigkeit. Nach den Messungen des Capitain Robinson beträgt die Höhe des Berges 14,000 Fufs, nach denen der Japaner jedoch 17,000 Fufs. Die Aussicht, welche man hier oben genofs, war bei

der überaus grofsen Reinheit der Luft unendlich grofsartig. Bergketten durchziehen die Insel in ihrer ganzen Ausdehnung und senden ihre Ausläufer in das Meer, schöne Flüsse schlängeln sich in den reichbelaubten Thälern, und in der That haben die Japaner Ursache, auf ihren heiligen Berg stolz zu sein. Am 15. September waren die Reisenden wieder bei Etame, einem pittoresk am Meere gelegenen Dorfe angelangt, welches seiner Schwefelquellen wegen berühmt ist.

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Neuere Literatur.

Die Kronländer der österreichischen Monarchie in ihren geographischen Verhältnissen dargestellt von einem Vereine vaterländischer Naturforscher und Geographen. I. Band. Die Markgrafschaft Mähren und das Herzogthum Schlesien. 1ste Lieferung. Wien und Olmütz (Eduard Hölzel), 1860. 160 S. 8.

Der erste Band soll in 2 Lieferungen vollendet sein; eine grosse Generalkarte von Mähren und Schlesien in 1:432,000, vier physikalische und statistische kleine Karten in Farbendruck werden nebst vielen Lithographien und Holzschnitten ihm beigegeben. Nur die erste Lieferung mit einigen Illustrationen und im Prospecte eine kleine Probe der Karte liegt vor. Herr Professor Carl Kořistka behandelt darin die geographische Lage, die Orographie, Hydrographie, Klimatologie und einen Theil der Geologie; er ist zugleich der Zeichner der beigegebenen vortrefflichen Lithographien, das böhmisch-mährische Plateau, das hohe Gesenke, die schlesischen Karpathen und die Polauer Berge, als die vier Grenzgebirgsparthien des Landes darstellend. Noch schöner verspricht, nach der Probe zu urtheilen, die Karte auszufallen und Jeder, der diese erste Lieferung durchmustert, wird sich überzeugen, dass hier ein Unternehmen vorliegt, welches, wenn auch nur annähernd vollendet, wie begonnen, die österreichische Monarchie zu den bestgekannten Ländern erheben wird. Reich an Daten und dabei sorgfältig gearbeitet sind die Abschnitte: Orographie und Hydrographie. Dennoch möchten wir, auf gute Karten gestützt, glauben, dafs die Bestimmung des Marchgebietes auf 453.6 österreichische Quadratmeilen übersehen habe, dafs noch mehr als 40 Quadratmeilen ungarischen Bodens durch diesen bedeutenden Confluenten der Donau entwässert werden, so dass sich das Gesammtgebiet der March auf nahezu 500 geographische Quadratmeilen annehmen läfst. Das ganze Werk zerfällt nach dem Prospect in die beiden Abschnitte: Naturwissenschaftliche und Statistische Verhältnisse. Der letztere Abschnitt enthält die acht Capitel: einleitende historische Bemerkungen, Bevölkerungsstatistik (Volksdichtigkeit, Nationalität, Religion, Unterricht u. s. w.), administrative Eintheilung, Statistik der Communicationen, des Bergbaues, der Landwirthschaft und Viehzucht, der Forstwirthschaft und Jagd, der Industrie und Gewerbe. In dem zweiten Capitel würde denn auch wohl für eine Statistik der bedeutenderen Wohnorte, etwa unter der Rubrik „Bevölkerungsvertheilung" die Stelle gefunden werden müssen. Aus Volkssitte, Klei

dung und häuslicher Einrichtung lässt sich in einer so reichen ethnographischen Mosaik, wie sie Oesterreich bietet, durch Vergleichung und Hervorhebung des Besonderen gewifs noch so Bedeutendes an historischer und politischer Einsicht gewinnen, dafs schon um deswillen der Wunsch erlaubt ist, die gelehrten Verfasser möchten auch die Kenntnifs des Kleinsten, was wirklich eine Besonderheit, nicht vorenthalten. S.

Reise in den Orient Europa's und einen Theil Westasiens zur Untersuchung des Bodens und seiner Produkte, des Klima's, der Salubritäts-Verhältnisse und vorherrschenden Krankheiten. Mit Beiträgen zur Geschichte, Charakteristik und Politik der Bewohner. Von C. W. Wutzer. 1ster Band. Elberfeld 1860. (Bädeker'sche Buch- und Kunsthandlung). 319 S. 8. Ein vielseitiges, fesselndes Reisewerk auf bedeutenden historischen, naturwissenschaftlichen und medizinischen Kenntnissen ruhend, für welches der Geograph dem Verfasser sehr dankbar sein wird. Die wunderlichen hypsometrischen Angaben über die mittlere Donau: Wien 133, Pressburg 123, Gran 120, dagegen am Sopot, zwischen der serbischen Morava und Ulava 245 Fufs absoluter Höhe können dem Danke keinen Eintrag thun. Erstere Angaben sollen vielleicht Mêtres sein. Der Verfasser benutzte das Dampfboot die Donau hinab bis in die banatische Grenze, besuchte Mehadia (er theilt chemische Analysen der verschiedenen dortigen Quellen mit), sodann Giurgewo, Bukarescht, Jassy, Braila, Galacz, Ruschtschuk, Rasgrad, Schumla, Varna, Hadschi-Aglu - Basardschyk und das Donau-Delta. Dafs der drittgröfste Confluent der Donau, der Sereth, ein Gebiet entwässernd so grofs, wie das der Weser, an seiner Mündung dem Verfasser nicht bedeutender erschien, als die Sieg bei Bonn, kann nur Augentäuschung gewesen sein, worauf auch wohl die Unterschätzung der Höhe der Bergwände, welche das enge Thal der Herkulesbäder (635 Fufs hoch) überragen, auf nur 1500 bis 1800 Fufs relativer Höhe beruht. Vortrefflich sind die ethnographischen Mittheilungen über die Rumänen und Bulgaren, die Schilderungen der Culturfähigkeit der Dobrudscha, des Monumentes von Adam Kelfsi daselbst, nur 3 Stunden von Rassowa entfernt, endlich der drei grofsen Flufsadern des DonauDelta's, von denen der Kilia - Arm 0.63, der Sulina - Arm nur 0.07 und der St. Georgs-Arm 0.30 der ungetheilten Wassermasse an sich nehmen soll. Der klimatologische und nosologische Theil ist, wie nach dem Berufe des Herrn Verfassers zu erwarten steht, der gehaltreichste des ganzen Buches, dem der Verfasser sehr mit Unrecht die Aussicht abspricht, für einen aufsergewöhnlich grofsen Kreis gebildeter Leser von Interesse zu sein. S.

Reisen im Orient von H. Petermann.

Erster Band. Mit einem Titelbild.

Leipzig 1860. (Veit u. Co.) 408 S. 8.

Die Donau abwärts bis Orsowa, von wo ein Abstecher nach Mehadia gemacht wurde, und weiter mit den Dampfern des österreichischen Lloyd über Galacz und Varna nach Konstantinopel reisend, und zwar in Begleitung des k. preufsischen Consuls Dr. Wetzstein aus Damaskus, beginnt mit einem 12tägigen

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