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§ 74. Die Genfer Convention von 1864 insbesondere. I. Gegenstand, Be

deutung und Vorgeschichte der Genfer Convention

Seite

290

Ꭶ 75.

II. Die Entstehungsgeschichte der Genfer Convention.

A. Bis zum

1864er Congreß: die ersten Anregungen und die erste inter-
nationale Genfer Versammlung von 1863

295

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Die Aufrichtung der Genfer Convention auf dem 1864er Congreß
und ihre Anerkennung durch die Mächte ...

301

§ 77.

III.

Wirkungen und Beurtheilung der Genfer Convention

306

§ 78.

IV. Die Versuche zur Fortbildung und Verbesserung der Genfer
Convention im Allgemeinen und die Zusazartikel zur Genfer
Convention von 1868 insbesondere .

313

§ 79. V. Die Ausdehnung der Genfer Convention auf den Seekrieg und die Marine

.

§ 80. Die Declaration der Brüsseler Conferenz von 1874 .

§ 81. Das Manuel des lois de la guerre sur terre des Völkerrechtsinstituts von 1880

Sechstes Kapitel.

Der Kriegsanfang und seine unmittelbaren Folgen, sowie die ihn

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begleitenden Maßregeln.

§ 82.

Der Kriegsanfang überhaupt

332

§ 83.

Die Kriegsverkündung und die Kriegserklärung, und zwar I. in ihrer
geschichtlichen Entwickelung und jeßigen positivrechtlichen Ge-
staltung

334

$ 84.

II. Die Angemessenheit und Nüßlichkeit einer ausdrücklichen Publi.
cation des Kriegsanfanges .

342

§ 85. § 86.

Fernere vor oder bei Beginn des Krieges vorkommende Maßregeln
Die unmittelbaren Wirkungen des Kriegsausbruchs im Allgemeinen

347

und der Einfluß der Kriegseröffnung auf die Gültigkeit der Verträge zwischen den kriegführenden Staaten im Besonderen § 87. Die Wirkungen des Kriegsausbruchs auf den Handelsverkehr und den zwischen den Angehörigen der feindlichen Staaten be stehenden Verkehr überhaupt

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Das Landkriegsrecht im Besonderen.

Von Professor Dr. C. Lueder. Seite 369-544.

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Drittes Kapitel.

Die Rechte und Pflichten der Kriegspartei gegenüber dem feindlichen

Lande und seinen Bewohnern.

§ 112. I. Jn Ansehung der Person der Landesbewohner.

Seite

468

§ 113. Das Recht auf Arbeiten und persönliche Leistungen der Landes, bewohner insbesondere

§ 114. II. Die Rechte und Pflichten der Kriegspartei in Ansehung des Vermögens des feindlichen Landes und seiner Bewohner. .

§ 115. Das Recht auf Aneignung feindlicher Sachen insbesondere (Beute und Plünderung)

§ 116. Fortsegung. (Früchte, feindliche Sachen im eigenen Lande, unkörperliche Sachen, Subject und Zeitpunct des Erwerbes) Requisitionen und Contributionen..

475

482

488

496

.

§ 117.

500

§ 118.

III. Die Rechte und Pflichten der Kriegspartei in Ansehung des
feindlichen Landes selbst und seiner Verwaltung.

510

Viertes Kapitel.

Die Kriegsverträge.

§ 119. Die Kriegsverträge im Allgemeinen und die Auswechselungsverträge, Capitulationen, sowie Schuß- und Geleitsbriefe im Besonderen 525

§ 120. Der Waffenstillstand insbesondere .

531

Neunundzwanzigstes Stück.

Das Seekriegsrecht.

Von Geh. Rath Prof. Dr. Geffcken. Seite 545–601.

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§ 125. Das feindliche Eigenthum zur See. A. Geschichtliche Entwickelung 571

§ 126. B. Das geltende Recht

581

§ 127. C. Die nothwendige Reform

597

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